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Sichern Sie sich jetzt Ihre Vorteile und werden Sie Mitglied des HKC.

Das HKC hat eine große Vielfalt an Mitgliedern und jeder profitiert vom HKC.

Das HochwasserKompetenzCentrum (HKC) ist ein eingetragener Verein, der Starkregen- und Hochwasserbetroffene, Politik und die unterschiedlichsten Starkregen- und Hochwasserschutzakteure zu einem einzigartigen Netzwerk zusammenführt.
Durch den entstehenden Dialog fördert die Arbeit des HKC die örtliche Starkregen und Hochwasservorsorge und die Sensibilisierung.

 

Sie möchten Mitglied werden?

Hierzu können Sie direkt den untenstehenden Antrag ausfüllen. Wenn beim Abschicken alle Daten korrekt ausgefüllt sind, erscheint der Link zum Drucken des ausgefüllten Formulars. Drucken Sie das Formular aus und senden Sie es uns anschließend unterschrieben per E-Mail oder per Post.

Bei Fragen oder Anliegen beraten wir Sie gerne vorab persönlich:

info@hkc-online.de

0221 221 26160

 

 

Städte & Gemeinden:

•  Austausch mit anderen Städten, Gemeinden
•  Gemeinsames Projekt zum Thema Starkregen
•  Buchung des Infomobils einmal jährlich kostenfrei
•  Vergünstigte Teilnahme an Seminaren (Fortbildungen)
•  Zugriff auf die HKC-Expertendatenbank
   

Firmen:

•  Ausstellen von Exponaten und günstige Werbung
•  Gemeinsame Teilnahme auf Messen
•  Eigenwerbung als Aussteller auf HKC-Seminaren
•  Austausch und Networking

   

Forschungseinrichtungen:

•  Günstiger Mitgliedsbeitrag
•  Gemeinsame Entwicklung von Projekten im HKC
•  Unterstützer für Projektanträge
•  Verbreitung von Projektergebnissen über das Netzwerk
•  Zugriff auf die HKC-Expert*innendatenbank

 

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Beitrittserklärung

Alle mit * markierten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.


PERSÖNLICHE ANGABEN


MITGLIEDSGRUPPE *
Zur Berechnung des Mitgliedsbeitrags (Jahresbeitrag) bitte zutreffendes Feld ankreuzen


(Gemeinnützige) Vereine | Interessenverbände   Beiträge werden an der Mitgliederzahl gemessen


Gebietskörperschaften | Wasserverbände | AöR's | öffentliche Organisationen   Beiträge werden an der Einwohnerzahl (EW), die in dem Einzugsgebiet des Verbandes, der Organisation etc. leben, gemessen.


Firmen   Beiträge werden an der Beschäftigtenzahl gemessen


Banken | Sparkassen | Versicherungen



Mit der Auswahl bestätigen Sie, dass Sie die folgenden Punkte zur Kenntnis genommen haben:

  • Auch bei Eintritt während des laufenden Jahres wird der Jahresbeitrag für das gesamte Jahr berechnet.
  • Die Mitgliedschaft kann mit einmonatiger Frist zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden.
  • Falls die Mitgliedschaft während des laufenden Jahres endet, wird der Jahresbeitrag für dieses Jahr nicht anteilig erstattet, sondern verbleibt bei dem Verein.


Zahlungsart



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